Leitsatz für den Jugendbeirat Spremberg

Einleitung Der Jugendbeirat ist ein von Kindern und Jugendlichen selbst organisiertes Gremium, in welchem die Ideen, Kritiken sowie Anregungen und Vorschläge von Jugendlichen der Stadt Spremberg gemeinsam mit Jugendlichen diskutiert und gegenüber den kommunal-politischen Entscheidungsträger*innen artikuliert werden. Der Jugendbeirat arbeitet unab-hängig und überparteilich. Aufgaben des Jugendbeirates:

● die Vertretung der Interessen aller Kinder und Jugendlichen der Stadt Spremberg und ihrer Ortsteile vor den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung

● die Sicherstellung der Beteiligung Jugendlicher an allen Planungs- und Entschei-dungsprozessen, welche jugendrelevante Themen berühren

● die Werbung für demokratische Jugendbeteiligung

● die Schaffung von Öffentlichkeit für jugendrelevante Themen

● die Förderung außerschulischer politischer Jugendbildung

  1. Zweck und Zielsetzung

Der Jugendbeirat vertritt die Interessen, Vorschläge und Probleme der Kinder und Jugend-lichen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der angeschlossenen Ausschüsse und der Stadtverwaltung. Dabei soll es nicht nur um die Interessen der Mitglieder des Jugendbeirates gehen, son-dern ausdrücklich um die Wünsche, Anregungen und Kritiken aller Kinder und Jugendli-chen der Stadt Spremberg und ihrer Ortsteile. Die Kinder und Jugendlichen können dabei die ihnen zur Verfügung stehenden demokra-tischen Mechanismen für die Mitgestaltung politischer Entscheidungsprozesse kennenler-nen, auch wenn das Wahlalter von 16 bzw. 18 Jahren noch nicht erreicht ist. Außerdem sollen die Chancen für demokratische Mitbestimmung nicht nur auf die Teilnahme an Wah-len beschränkt sein. Hauptgegenstand der Arbeit des Jugendbeirates sind jugendrelevante Themen aus der Kommunalebene. Vertreterinnen verfassungswidriger Sichtweisen, Gruppierungen oder Parteien sind von der Mitarbeit im Jugendbeirat grundsätzlich ausgeschlossen. Einzelne Personen oder Gruppierungen können auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Ju-gendbeirates vom Jugendbeirat ausgeschlossen werden. Durch eine demokratische Beteiligung können sich die Kinder und Jugendlichen bei den politischen Entscheidungsträgerinnen und in der Gesellschaft Gehör verschaffen und eine Gesamtsicht auf die Hintergründe entsprechender Entscheidungen gewinnen. Kinder und Jugendliche können dabei gleichzeitig lernen, wie sie konstruktiv Einfluss auf das Ge-schehen in ihrer Kommune nehmen können. Im Rahmen dieser Beteiligungsprozesse er-halten sie Informationen über Vorhaben und Planungen, welche die Interessen und den Lebensraum der Kinder und Jugendlichen in ihrer Heimatgemeinde berühren. Gleichzeitig können die Kinder und Jugendlichen vor diesem Hintergrund eigene Projekte planen und im Rahmen ihrer selbst bestimmten Struktur Mitglieder und Unterstützer*innen werben. Nur durch aktive Beteiligung aller kann Politikverdrossenheit abgebaut und der Spaß am Mitreden und Mitgestalten geweckt werden. Demokratie lebt vom Mitmachen! Weiterhin gehören zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Jugendbeirates alle Punkte, die im §18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgehalten wer-den.

  1. Mitglieder des Jugendbeirates

Mitglied kann jedes Kind und jeder Jugendliche werden, der zwischen 12 und 27 Jahren alt ist und begründet die Interessen der Stadt Spremberg vertreten möchte. Wenn er/sie zwei Mal in Folge an den Sitzungen des Jugendbeirates teilgenommen hat, ist er/sie wähl-bar. Ein Rederecht erhält jeder Anwesende. Ein Mitglied kann seine Mitgliedschaft im Jugendbeirat verlieren, wenn es zwei Mal hintereinander unentschuldigt bei einer Sitzung des Jugendbeirates fehlt. Die Wählbarkeit kann jederzeit wieder neu erworben werden.

2.1 Beratende Personen

Der Jugendbeirat kann mit seiner Mehrheit beratende Personen berufen. Diese haben kein direktes Stimmrecht, sondern ausschließlich eine beratende Funktion.

  1. Wahlen

3.1 Mitglieder Der Jugendbeirat besteht aus mindestens fünf und maximal neun Mitgliedern, sowie ihren Stellvertretern, und setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: zwei gleichberechtigte Sprecherinnen weitere Mitglieder Die Sprecherinnen werden alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wahl wird durch eine einfa-che Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.

3.2 Formalia

Der Jugendbeirat wird alle fünf Jahre, mit der Neuwahl der Stadtverordnetenversammlung, neu gewählt. Die Wahl ist eine geheime Wahl, an der alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Spremberg, die zwischen 12 und 27 Jahren alt sind, teilnehmen dürfen.

4.Sitzungen des Jugendbeirates

An den Sitzungen können alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Spremberg teilnehmen, die zwischen 12 und 27 Jahren alt sind, aber auch weitere Gäste. Die Sitzungen können sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Teilen zusammensetzen. Nichtöffentliche Sitzungen sind ausschließlich den Mitgliedern des Jugendbeirates und den gewählten bera-tenden Personen vorbehalten. Die Sitzungen werden von den Sprecherinnen vorbereitet, einberufen und auch von ihnen geleitet. Bei Verhinderung der beiden Sprecherinnen entscheiden die anwesenden Mit-glieder mit einfacher Mehrheit über die Sitzungsleitung. In Verantwortung der Sprecher*innen werden zu den Sitzungen Tagesordnungen und Pro-tokolle erstellt.

  1. Beschlüsse, Anträge, Stimmberechtigung und Abwahl

5.1 Beschlüsse Beschlüsse sind in einer leicht verständlichen Sprache zu formulieren und müssen mit der Möglichkeit zur Abstimmung für Ja, Nein oder Enthaltung vorgelegt werden. Für Abstim-mungen ist die einfache Mehrheit des Jugendbeirates erforderlich. In Ausnahmefällen können dringende Beschlüsse auch durch ein Umlaufverfahren getrof-fen werden. Dazu werden abwesende Mitglieder via Chat oder E-Mail kontaktiert und kön-nen über den Beschluss abstimmen.

5.2 Antrags- und Stimmberechtigung

Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Jugendbeirates.

5.3 Abwahl

Anträge zur Abwahl der Sprecher*innen oder einzelner Mitglieder sind von mindestens zwei Mitgliedern des Jugendbeirates zu stellen. Zur Abwahl bedarf es der einfachen Mehr-heit der anwesenden Jugendbeiratsmitglieder.

  1. Änderungen des Leitsatzes

Änderungen des Leitsatzes können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder des Jugendbeirates erfolgen.

  1. Datenschutz

Adressen und sonstige persönliche Daten werden nur zur Arbeit des Jugendbeirates ver-wendet. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der DSGVO.

  1. Sonstige Regelungen

Alle weiteren Regelungen, die den Jugendbeirat in seiner Gesamtheit betreffen, werden nach eingehender Beratung in den Sitzungen abgestimmt

Sitz des Jugendbeirates Spremberg

Jugendbeirat der Stadt Spremberg Badergasse 4 03130 Spremberg E-Mail: sprembergistonline@gmail.com Website: www.jugendbeirat-spremberg.de

Stand: 6. September 2019